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Anforderungen

Kriterien für Öffentliche Bibliotheken

  • Bestand: mindestens 5.000 ME, Anteil der Nonbook Medien bei mindestens 25 Prozent
  • Raum: 30 qm je 1.000 ME, mind. 200 qm (zentral gelegen und funktionsgerecht)
  • Personal: Hauptamtlich fachliche Leitung und ausreichende Personalausstattung bzw. enge Kooperation mit der hess. Fachstelle bei Ehrenamtlichkeit und/oder nichtfachlicher Leitung.
  • Öffnungszeiten: gleichmäßige und publikumsorientiert (mindestens 15 Stunden pro Woche)
  • Medienetat: mindestens 0,50 Euro je Einwohner

Besonders förderwürdig

  • Fahrbibliotheken, welche in den Landkreisen und Großstädten v. a. der Versorgung von kleineren Gemeinden bzw. Stadtteilen dienen sollen
  • Gebührenfreiheit
  • Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung mehrerer Bibliotheken einer Region zur Literaturversorgung
  • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit institutionsgebundenen Bibliotheken (z. B. Schulbibliotheken, Werksbibliotheken) und anderen Institutionen (z.B. Schulen, Volkshochschulen, …)
  • Einführung von digitalen Angeboten (z.B. Onleihe) und neuer technischer Verfahren (z.B. WLAN)
  • Sprach- und Leseförderung und andere kompetenzenfördernde Maßnahmen (Sprachkompetenz, Informationskompetenz, Medienkompetenz, …)
  • Projekte im ländlichen Raum mit dem Fokus auf generationsübergreifende, integrative, vernetzende Ansätze unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien
  • Verbesserung der technischen Infrastruktur zur Nutzung externer und zur Verbreitung eigener digitaler Angebote