
KRITERIEN
Kriterien
Kriterien Öffentlicher Bibliotheken:
- Bestand: mindestens 5.000 ME, Anteil der Nonbook Medien bei mindestens 25 Prozent
- Raum: 30 qm je 1.000 ME, mind. 200 qm (zentral gelegen und funktionsgerecht)
- Personal: Hauptamtlich fachliche Leitung und ausreichende Personalausstattung bzw. enge Kooperation mit der hess. Fachstelle bei Ehrenamtlichkeit und/oder nichtfachlicher Leitung
- Öffnungszeiten: Gleichmäßige und publikumsorientiert (mindestens 15 Stunden pro Woche)
- Medienetat: mindestens 0,50 Euro je Einwohner
Außerdem besonders förderwürdig:
- Fahrbibliotheken, welche in den Landkreisen und Großstädten v. a. der Versorgung von kleineren Gemeinden bzw. Stadtteilen dienen sollen
- Gebührenfreiheit
- Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung mehrerer Bibliotheken einer Region zur Literaturversorgung
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit institutionsgebundenen Bibliotheken (z. B. Schulbibliotheken, Werksbibliotheken) und anderen Institutionen (z.B. Schulen, Volkshochschulen, …)
- Einführung von digitalen Angeboten (z.B. Onleihe) und neuer technischer Verfahren (z.B. WLAN)
- Sprach- und Leseförderung und andere kompetenzenfördernde Maßnahmen (Sprachkompetenz, Informationskompetenz, Medienkompetenz, …)
- Projekte im ländlichen Raum mit dem Fokus auf generationsübergreifende, integrative, vernetzende Ansätze unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien
- Verbesserung der technischen Infrastruktur zur Nutzung externer und zur Verbreitung eigener digitaler Angebote.