Bibliotheksförderung aus Mitteln des Kommunalen Finanz-Ausgleichs (KFA):
In Hessen gibt es jedes Jahr Landesmittel in Höhe von 1,25 Mio. €. In erster Linie werden sie für die Durchführungen von Bibliotheksbauten, für die Anschaffung von Bibliothekseinrichtungen oder für Bibliotheks-EDV zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden auch Gelder für die Medienbeschaffung bereit gehalten.
Die hessische Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken leistet:
- Fachliche Beratung förderungswürdiger Maßnahmen (Bau und Einrichtung, EDV, Bestandsergänzung).
- Beratung bei der Projekterarbeitung und -durchführung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Alexander Budjan
Kriterien Öffentlicher Bibliotheken:
- Bestand: mindestens 5.000 ME, Anteil der Nonbook Medien bei mindestens 25 Prozent
- Raum: 30 qm je 1.000 ME, mind. 200 qm (zentral gelegen und funktionsgerecht)
- Personal: Hauptamtlich fachliche Leitung und ausreichende Personalausstattung bzw. enge Kooperation mit der hess. Fachstelle bei Ehrenamtlichkeit und/oder nichtfachlicher Leitung
- Öffnungszeiten: Gleichmäßige und publikumsorientiert (mindestens 15 Stunden pro Woche)
- Medienetat: mindestens 0,50 Euro je Einwohner
Außerdem besonders förderwürdig:
- Fahrbibliotheken, welche in den Landkreisen und Großstädten v. a. der Versorgung von kleineren Gemeinden bzw. Stadtteilen dienen sollen
- Gebührenfreiheit
- Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung mehrerer Bibliotheken einer Region zur Literaturversorgung
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit institutionsgebundenen Bibliotheken (z. B. Schulbibliotheken, Werksbibliotheken) und anderen Institutionen (z.B. Schulen, Volkshochschulen, …)
- Einführung von digitalen Angeboten (z.B. Onleihe) und neuer technischer Verfahren (z.B. WLAN)
- Sprach- und Leseförderung und andere kompetenzenfördernde Maßnahmen (Sprachkompetenz, Informationskompetenz, Medienkompetenz, …)
- Projekte im ländlichen Raum mit dem Fokus auf generationsübergreifende, integrative, vernetzende Ansätze unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien
- Verbesserung der technischen Infrastruktur zur Nutzung externer und zur Verbreitung eigener digitaler Angebote.
Formulare
Stand 31.10.2024
- Anschreiben
- Antrag
- Kriterien
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) 2024 (PDF)
- Besondere Nebenbestimmungen bis 25.000 Euro 2024 (PDF)
- Besondere Nebenbestimmungen über 25.000 Euro 2024 (PDF)
- Mittelabruf 2024
- Verwendungsnachweis 2024 (PDF)
- Verwendungsnachweis 2024 (PDF ausfüllbar)