Bibliotheksförderung
Allgemeines

Bibliotheksförderung aus Mitteln des Kommunalen Finanz-Ausgleichs (KFA):
In Hessen gibt es jedes Jahr Landesmittel in Höhe von 1,25 Mio. €. In erster Linie werden sie für die Durchführungen von Bibliotheksbauten, für die Anschaffung von Bibliothekseinrichtungen oder für Bibliotheks-EDV zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden auch Gelder für die Medienbeschaffung bereit gehalten.

Die hessische Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken leistet:

  • Fachliche Beratung förderungswürdiger Maßnahmen (Bau und Einrichtung, EDV, Bestandsergänzung).
  • Beratung bei der Projekterarbeitung und -durchführung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Alexander Budjan

Kriterien Öffentlicher Bibliotheken:
  • Bestand: mindestens 5.000 ME, Anteil der Nonbook Medien bei mindestens 25 Prozent
  • Raum: 30 qm je 1.000 ME, mind. 200 qm (zentral gelegen und funktionsgerecht)
  • Personal: Hauptamtlich fachliche Leitung und ausreichende Personalausstattung bzw. enge Kooperation mit der hess. Fachstelle bei Ehrenamtlichkeit und/oder nichtfachlicher Leitung
  • Öffnungszeiten: Gleichmäßige und publikumsorientiert (mindestens 15 Stunden pro Woche)
  • Medienetat: mindestens 0,50 Euro je Einwohner

Außerdem besonders förderwürdig:

  • Fahrbibliotheken, welche in den Landkreisen und Großstädten v. a. der Versorgung von kleineren Gemeinden bzw. Stadtteilen dienen sollen
  • Gebührenfreiheit
  • Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung mehrerer Bibliotheken einer Region zur Literaturversorgung
  • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit institutionsgebundenen Bibliotheken (z. B. Schulbibliotheken, Werksbibliotheken) und anderen Institutionen (z.B. Schulen, Volkshochschulen, …)
  • Einführung von digitalen Angeboten (z.B. Onleihe) und neuer technischer Verfahren (z.B. WLAN)
  • Sprach- und Leseförderung und andere kompetenzenfördernde Maßnahmen (Sprachkompetenz, Informationskompetenz, Medienkompetenz, …)
  • Projekte im ländlichen Raum mit dem Fokus auf generationsübergreifende, integrative, vernetzende Ansätze unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien
  • Verbesserung der technischen Infrastruktur zur Nutzung externer und zur Verbreitung eigener digitaler Angebote.