Bibliotheksförderung aus Mitteln des Kommunalen Finanz-Ausgleichs (KFA):
In Hessen gibt es jedes Jahr Landesmittel in Höhe von 1,25 Mio. €. In erster Linie werden sie für die Durchführungen von Bibliotheksbauten, für die Anschaffung von Bibliothekseinrichtungen oder für Bibliotheks-EDV zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden auch Gelder für die Medienbeschaffung bereit gehalten. Diese Förderung kann nur von Kommunen beantragt werden.
Die hessische Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken leistet:
- Fachliche Beratung förderungswürdiger Maßnahmen (Bau und Einrichtung, EDV, Bestandsergänzung).
- Beratung bei der Projekterarbeitung und -durchführung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Alexander Budjan
Kriterien Öffentlicher BibliothekenKriterien Öffentlicher Bibliotheken
Bestand | mindestens 5.000 aktuelle Medien und zusätzlich digitale Angebote |
Raum | 30 qm je 1.000 ME, (zentral gelegen und funktionsgerecht) |
Personal | Hauptamtlich fachliche Leitung und ausreichende Personalausstattung bzw. enge Kooperation mit der Hess. Fachstelle bei Ehrenamtlichkeit und/ oder nichtfachlicher Leitung zur Sicherstellung einer fachgerechten Bibliotheksführung
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Öffnungszeiten | Gleichmäßig und publikumsorientiert (mindestens 15 Stunden pro Woche erwünscht) |
Medienetat | mindestens 0,50 Euro je Einwohner:in |
Außerdem besonders förderwürdig:
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Formulare
Stand 31.10.2024
- Anschreiben
- Antrag
- Kriterien
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) 2024 (PDF)
- Besondere Nebenbestimmungen bis 25.000 Euro 2024 (PDF)
- Besondere Nebenbestimmungen über 25.000 Euro 2024 (PDF)
- Mittelabruf 2024
- Verwendungsnachweis 2024 (PDF)
- Verwendungsnachweis 2024 (PDF ausfüllbar)